Zusätzlich zur TSE Pflicht gilt seit dem 01. Januar 2020 die sogenannte Bon-Pflicht. Was genau das besagt und worauf Du achten musst, erklären wir Dir in einem kurzen Beitrag.
Was die Bonpflicht besagt:
Für alle elektronischen Kassen gilt seit dem 01. Januar 2020 eine Belegausgabepflicht, die sogenannte Bonpflicht. Dabei wird nicht unterschieden, ob du eine Waagenkasse, eine mobile Kasse wie eine iPad-Kasse, oder eine klassische POS-Kasse benutzt.Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen ist im Rahmen des Kassengesetzes zum Schutz vor Manipulationen verankert. Die Erstellung des Beleges muss in unmittelbaren, zeitlichen Zusammenhang mit dem Kassenvorgang stehen.
Wer ist davon ausgeschlossen?
Die Bonpflicht betrifft alle TSE-Kassen und alle alten Registrierkassen, die sich nicht mit einem TSE Modul nachrüsten lassen. Weitere Tipps und Übergangsfristen dazu findest Du in einem weiteren Blog-Beitrag über die TSE. Von der Bonpflicht ausgeschlossen sind alle offenen Ladenkassen wie z.B. die klassische Geldkassette auf dem Wochenmarkt.
Was muss auf dem Bon stehen?
- Name und Anschrift deines Unternehmers
- Datum des Umsatzes
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag bzw. Steuersatz
- Betrag je Zahlungsart
- Zeitpunkt des Beginns und Endes der Abrechnung
- Transaktionsnummer
- Seriennummer deiner CASSABOX
- Signaturzähler
- Prüfwert
Die gute Nachricht: Wenn Du unsere CASSABOX nutzt, brauchst Du Dir um all diese Dinge keine Gedanken machen, denn wir stellen Dir den Bon selbstverständlich rechtskonform vorab ein. Zudem wird von uns Dein Logo sowie Deine Steuernummer und Steuer-ID eingestellt.
Was kann eine sinnvolle Ergänzung für meinen Bon sein?
Nutze den Platz auf dem Kassenbon für nützliche Informationen und z.B. Deine Kundenbindungsprogramme. In unserem Blog-Betrag zum Thema Bonerweiterung findest Du weitere Tipps dazu.
Papierlose Alternative
Wer kennt es nicht, jeden Tag werden unzählige Bons gedruckt, die einfach in der Tonne landen. Um dies zu vermeiden, kannst Du auf eine umweltfreundliche Alternative zurückgreifen: den digitalen Kassenbon. Wie genau das funktioniert, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erklären wir Dir in unserem Beitrag „Der digitale Kassenbon„.
Übrigens: unsere CASSABOX bietet den Service, den EC-Cash Beleg direkt unten mit an den Bon zu hängen, damit Du nicht zwei Bons herausgeben musst, oder noch besser: Der EC-Beleg wird direkt unter den Digitalbeleg gehängt, womit Du noch mehr Papier sparst! 😊
Möchtest Du weitere Informationen zu unserem Partner anybill und dem digitalen Kassenbon? Dann schreib uns gerne, oder vereinbare einen Präsentationstermin für unsere #CASSABOX.