Trinkgeld-Funktion am Self-Service-Terminal

Trinkgelder in der Gastronomie werden als Ausdruck der Wertschätzung an Deine Servicekräfte übergeben und dienen gleichzeitig als Ergänzung ihres Gehalts. Wir haben bereits darüber berichtet, ab wann Trinkgelder in der Gastronomie steuerrelevant werden.

Trinkgelder am Self-Service-Terminal

In einer Zeit, die von Digitalisierung geprägt ist und in der immer mehr Gastronomen auf Self-Service-Terminals umstellen, während Deine Gäste kaum noch Bargeld mit sich führen, stellt sich natürlich die Frage, wie Deine Servicekräfte weiterhin Trinkgeld verdienen können. Heute stellen wir Dir unsere neue Trinkgeld-Funktion für Self-Service-Terminals vor.

Für unsere CASSABOX und Self-Service-Terminals haben wir eine passende Funktion entwickelt, damit niemand leer ausgeht 😊. Im Checkout-Prozess kann Dein Kunde ab sofort über einen Trinkgeld-Button ganz einfach Trinkgeld hinzufügen. Dabei kann er wählen, ob er einen prozentualen Beitrag zur Rechnung geben oder einen festen Betrag wählen möchte.

Trinkgeldfunktion am Self-Service-Terminal
Trinkgeldfenster am Self-Service-Terminal

Als Unternehmer kannst Du selbst festlegen, ob sich das Trinkgeldfenster automatisch öffnet oder erst nach einem Klick darauf. Auch die Höhe der prozentualen oder festen Trinkgeldbeträge kannst Du manuell einstellen.

Da Sammeltrinkgeld steuerpflichtig ist, kannst Du dem Artikel „Trinkgeld“ in der CASSABOX eine Steuer- und Warengruppe hinzufügen. Dadurch wird Dein Trinkgeld einem Datev-Konto zugeordnet, und Du bist steuerrechtlich auf der sicheren Seite.

Eine großartige Funktion, oder? 😉 Auf diese Weise kannst Du zumindest sicherstellen, dass die Trinkgelder für Deine Servicekräfte nicht weniger werden.

Hast Du Fragen zur Trinkgeld-Funktion am Self-Service-Terminal oder zu unserer CASSABOX generell? Dann schreibe uns gerne eine Nachricht, oder kontaktiere uns telefonisch unter: 04954 9279550. An diese Nummer kannst Du uns auch gerne eine WhatsApp Nachricht schicken.

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