Schlussabrechnungen bis 30. September 2024 einreichen!

Die endgültige Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wurde im März 2024 bis zum 30. September 2024 verlängert. Dies geht auf eine Vereinbarung mit verschiedenen Berufsverbänden zurück.

Aktuell sind noch etwa 300.000 Schlussabrechnungen offen. Diese sind notwendig, damit die endgültige Förderhöhe für Unternehmen und Selbständige mit starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen wie z.B. in der Gastronomie berechnet werden können.

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, betont die Bedeutung der Schlussabrechnungen: „Der Schutz aller Steuerzahler verlangt nun, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nachgewiesen wird. Mein Dank gilt all den prüfenden Dritten, die bereits Schlussabrechnungen eingereicht haben. Alle anderen sollten diese letzte Gelegenheit nutzen.“

Von Juni 2020 bis Juni 2022 wurden über 63 Milliarden Euro an Corona-Wirtschaftshilfen ausgezahlt. Rund 570.000 Schlussabrechnungen wurden bereits eingereicht, aber es stehen noch 300.000 aus. Die Abrechnung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes mit Unterstützung prüfender Dritter.

Nutze die verbleibende Zeit und reichen Deine Schlussabrechnungen ein, um die endgültigen Förderbescheide zu erhalten.

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